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DIE RAHMENBEDINGUNGEN DER TEILNAHME
- Vertraglich vereinbartes Entgelt und Pflichtversicherung in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung.
- Je nach Pflegegeldstufe der zu betreuenden Kinder belaufen sich die bezahlten Leistungseinheiten auf:
– Pflegestufe 5: 25 Wochenstunden
– Pflegestufe 6: 27,5 Wochenstunden
– Pflegestufe 7: 30 Wochenstunden
- Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Bereitschaft zur Absolvierung der Ausbildung zur Alltagsbegleitung. Der Umfang beträgt 152 Einheiten Theorie und 80 Einheiten praktische Ausbildung. Die Ausbildung wird begleitend vom Land OÖ organisiert und finanziert.
- Die betreuenden Angehörigen sind verpflichtet bei den regelmäßigen Unterstützungs- und Kontrollbesuchen durch die Pflegefachkräfte persönlich anwesend zu sein.
- Begleitend werden Gruppensupervision und ein Austausch- und Weiterbildungstag angeboten.
- Bei einem Aufenthalt des zu betreuenden Kindes in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung von mehr als einem Monat werden keine Leistungseinheiten abgegolten.
- Im Falle eines Ausfalls der*des betreuenden Angehörigen wird kein Betreuungsersatz von FAB gestellt, der*die betreuende Angehörige ist verpflichtet für geeigneten Ersatz und somit für die Sicherstellung der Betreuung zu sorgen.
- Im Rahmen der Fachaufsicht des Landes Oberösterreich erfolgen Überprüfungen bei den Beteiligten vor Ort.